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Bestellerprinzip: Wir sind dabei!

Das Bestellerprinzip

Update 25.02.2019: NTV hat mich um ein Interview zum Bestellerprinzip gebeten und ich habe ja gesagt. Der Redakteur hat die Fülle an Informationen, die er bei mir erhalten hat, sehr elegant zusammengefasst. Journalismus, der auch mal die Ausnahme von der Meinungsmehrheit zeigt, ist sehr zu begrüßen. Der ganze Artikel zum Bestellerprinzip kann hier gelesen werden: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Unserioese-Anbieter-wuerden-verschwinden-article20874340.html

Upd. 03.10.2016: das Bestellerprinzip gilt schon seit einiger Zeit. Leider noch nicht für den Verkauf, sondern „nur“ für Vermietungsimmobilien. Viele Makler hatten große Umsatzeinbußen, manche andere dagegen kaum. Da wir hauptsächlich im Verkauf tätig sind, können wir wenig zur Statistik beitragen. Das Bestellerprinzip wäre für den Verkauf jedoch ebenfalls begrüßenswert. Hier arbeiten wir bereits seit dem Jahr 2010 mit der Innenprovision und können nur gute Erfahrungen berichten.

Die Vorteile des Bestellerprinzips

Bestellerprinzip regelt ProvisionenDas Bestellerprinzip hat viele Vorteile. Sonnenland Immobilien hat schon seit der Gründung im Jahre 2010 fast ausschließlich nach diesem Prinzip gearbeitet. Dabei haben wir für uns als Immobilienmakler keinerlei Nachteile festgestellt.

Wir sind der Meinung, dass das Bestellerprinzip für die Branche der Immobilienmakler als Gesamtes nur positive Auswirkungen hat und haben die Hoffnung, dass gleichzeitig der Markt von den unseriösen Mitbewerbern ein wenig bereinigt wird.

Vorteile für den Käufer

Bestellerprinzip ist gut für den Käufer
Das Bestellerprinzip ist für Käufer von Immobilien sehr vorteilhaft.

Für den Käufer liegen die Vorteile auf der Hand. Er muss keine Maklerprovision bezahlen, wird nicht bei Besichtigungen mit irgendwelchen kostenpflichtigen Nachweisbestätigungen belästigt und kann sich auf eine geregelte Auftraggeber-Situation verlassen.

Er weiß, dass der Makler für den Verkäufer arbeitet, und er deshalb auch keine Provision bezahlen muss.

Vorteile für den Verkäufer

Ja bitteAuch der Verkäufer hat einige Vorteile von dem Bestellerprinzip. Er wird im Vergleich zu einer geteilten Provision oder wie auch schon vorgekommen, bei einer einseitigen Provision durch den Käufer, stets darüber im Klaren sein, dass der Makler seine Interessen zu vertreten hat und braucht keine Zweifel mehr haben, ob der Makler ihn über eventuell bestehende Interessenskonflikte auch tatsächlich korrekt aufgeklärt hat.

Vorteile für den Makler

Ich finds gut!Auch wir Immobilienmakler haben von dem Bestellerprinzip viele Vorteile. Zunächst können wir Klarheit darüber verschaffen, wer überhaupt der Auftraggeber ist.

Ein weiterer Vorteil ist, dass wir in den meisten Fällen auch wirklich die Interessen des Auftraggebers zu 100% vertreten können, ohne ungewollt in Interessenskonflikte zu geraten.

Bei Besichtigungen benötigen wir in der Regel keine Unterschriften der Interessenten mehr. Unser gesamtes Arbeiten wird kundenfreundlicher und führt zu schnelleren Verkäufen.

Nachteile

Nachteile gibt es kaumNachteile durch das Bestellerprinzip ergeben sich nach unserer Ansicht nicht für seriös arbeitende Makler. Unsere Meinung ist, dass Kollegen, die bisher versucht haben, mit „Kostenlos für Verkäufer“ ihre Aufträge – wettbewerbswidrig gemäß IVD Richtlinien – zu ergattern, es von jetzt an schwerer haben werden.

Unserer Meinung nach benötigt der Makler nur eine bessere Leistung, die er dem Auftraggeber anbieten muss. Ohne Leistung wird es daher immer weniger Aufträge geben. Wir finden das positiv im Sinne des Endverbrauchers und freuen uns auf die gesetzliche Durchsetzung und freuen uns auf das Bestellerprinzip.

Gegenstimmen:

Wir wollen nicht verschweigen, dass es auch viele Gegenargumente zu diesem Prinzip gibt. Der bvfi – der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, hat in einem ausführlichen PDF diese Nachteile zusammengefasst.

 

Immobilienmakler

Innenprovision für Immobilienmakler

Immobilienmakler, die sich an die oft ausgesprochenen Empfehlungen des IVDs halten, haben schon länger die Variante „Innenprovision“ im Angebot. Die Innenprovision ist im Grunde genau das Prinzip, dass der Besteller die Provision zu bezahlen hat. Mit der Innenprovision sind wir alleine dem Auftraggeber verpflichtet und ersparen uns den oft intransparenten Vorgang des „in der Mitte stehens“ und können unsere Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden erledigen.

Gut für gute Makler

Daher ist Sonnenland Immobilien der festen Überzeugung, dass dieses Prinzip gut ist für gute Makler. Leistung wird danach einen deutlich größeren Faktor bei der Vergabe von Aufträgen spielen. Es wird einen wesentlich transparenteren Wettbewerb geben, der besonders für hochprofessionelle Maklerunternehmen von Vorteil ist.

 

Maklergebühren und Provision beim Bestellerprinzip

Maklergebühren

Die Maklergebühren trägt im Bestellerprinzip derjenige, der den Makler „bestellt“. In aller Regel ist das der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie. Die Maklergebühren werden dann üblicherweise auf den Kaufpreis aufgeschlagen, was jedoch kein Beinbruch ist.

Bei jedem „Markenprodukt“ weiß ein Käufer, dass zwischen 10% und 20% des Kaufpreises für das Marketing und die Werbung ausgegeben wird. Niemand käme an der Kasse auf die Idee, diesen Anteil zu reklamieren. Es ist das Normalste der Welt und wird auch beim Verkauf von Immobilien in Zukunft ganz selbstverständlich sein.

Provision

Sonnenland Immobilien arbeitet bisher bereits am Liebsten mit der Innenprovision. Damit sind wir dem Prinzip des Bestellers schon sehr nahe gekommen und können diese neuen Regelungen ohne Probleme sofort unseren Kunden anbieten. Wir freuen uns, dass Verkäufer in Zukunft die Leistung des Immobilienmaklers viel genauer hinterfragen werden und sich für den besten Makler hinterher entscheiden. Beste Referenzen zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

 Die Maklergebühren werden neu geregelt

 


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